Streitschlichter

Der Begriff der Streitschlichtung bedeutet, dass Erziehungsarbeit in der Schule ernst genommen wird, in konkreten Handlungen verwirklicht wird und dabei Schüler die Möglichkeit bekommen, ihre Bedürfnisse und Interessen zu formulieren, die der anderen wahrzunehmen und – nach entsprechendem Training – dieses Wissen in ein Schlichtungsgespräch einfließen zu lassen.“ Im Rahmen des Streitschlichter – Trainings werden Konfliktsituationen analysiert und unangenehme Situationen erfahrbar gemacht. Im Laufe der Arbeit sollen die Schülerinnen und Schüler bestimmte soziale Kompetenzen erwerben, um sich selbst mit Konflikten im Rahmen der Streitschlichtung auseinander zu setzen.
Dabei gehen wir vom Prinzip der Mediation aus, bei dem die zwei Konfliktparteien durch eine dritte unparteiische Person zu einer annehmbaren Lösung kommen. Das fördert soziales Lernen, indem Kinder das Problem von Aggressionen in der Schule selbst in die Hand nehmen und zu eigenen Lösungen finden. Soziale Kompetenzen werden aufgebaut. Insgesamt ein interessanter Ansatz zum sozialen Lernen, der Erfolg verspricht und in unserer Schule seit geraumer Zeit institutionalisiert ist.

Kinder der Schule Stachen können sich ab der 4. Basisstufe freiwillig zur Wahl als Streitschlichter zur Verfügung stellen.

Die Voraussetzungen dazu sind unter anderem das generelle Interesse an der Aufgabe, der Wunsch,die eigenen Kompetenzen im sozialen Lernen zu erweitern,  die Bereitschaft einen guten Umgang mit Mitschülerinnen und Mitschülern als Selbstverständlichkeit anzusehen und die erlernten Kompetenzen eigenverantwortlich einzusetzen. Zudem verfügen Streitschlichter über gute Reflexionsfähigkeit und kommunikative Kompetenzen. Die Streitschlichter werden durch ihre Mitschülerinnen und Mitschüler demokratisch gewählt. Das Ausbildungstraining erfolgt zur Hälfte in der Schulzeit und zur Hälfte in der schulfreien Zeit. Am Ende der Ausbildung erhalten die Streitschlichter ein Zertifikat. Für die Ausbildung und Betreuung der Streitschlichter sind jeweils eine Lehrperson und eine Person der Schulsozialarbeit zuständig.